Folgende Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) und von Swiss Cycling müssen weiter eingehalten werden:
- Wer sich unwohl oder krank fühlt darf nicht mitfahren. Uns unbekannte Personen dürfen ebenfalls nicht mitfahren
- Die Hygienemassnahmen des BAG sind auch auf den Ausfahrten einzuhalten.
- Maximal 15 Personen pro Gruppe
- Windschattenfahren ist nicht erlaubt, Berücksichtigung der 1.5 Meter-Abstandsregelung.
- Kein direkter Körperkontakt, kein Bidontausch, für Werkzeug und Ersatzschlauch ist jede/r selber verantwortlich.
- Es wird eine Präsenzliste geführt, wodurch die Rückverfolgbarkeit gewährleistet ist.
- Verantwortlich für die Durchführung und Einhaltung sämtlicher Bestimmungen sind die Trainer und Leiter
Weiterführende Informationen gibt es hier:
Schutzkonzept VC Baar-Zug (Update 11.11.2020)
Schutzkonzept Swiss Cycling (Update 29.10.2020)
Merkblatt Swiss Cycling
Schutzkonzept Sportveranstaltungen Swiss Cycling