Gerne geben wir euch nachfolgend verschiedenen Informationen der IG MTB weiter.

Übergangsregelung EG Waldgesetz
Wie ihr sicherlich mitbekommen habt, wurde das überarbeitete Waldgesetz vom Zuger Stimmvolk im November 2024 angenommen. Somit tritt als Erstes die Übergangsregelung (§37) in Kraft. Nach der definitiven Verabschiedung des Routennetzes greift dann das neue Gesetz (der umstrittene §9 Abs. 3). Dies wird voraussichtlich im Sommer 2025 sein. Wir halten euch selbstverständlich auf dem Laufenden.
 
Übergangsregelung
Es gelten die gleichen Regeln wie bisher.Im Einzelnen können Routen zum Schutz von Walderhaltung eingeschränkt / verboten werden (galt ebenfalls bisher schon).

Inkrafttreten des neuen Gesetzes
Die Verabschiedung des Richtplans (bzw. der Richtplankarte mit den Fahrradroutennetz für die Freizeit) stellt gleichzeitig den Zeitpunkt für das Inkrafttreten des Gesetzes dar.Behandlung des Richtplans im Kantonsrat ist vor den Sommerferien geplant.Ab diesem Zeitpunkt ist nur noch das Befahren von Waldstrassen und der im Richtplan bezeichneten Routen erlaubt.Alle weiteren Routen dürfen nicht mehr befahren werden.Die Beschilderung der Routen ist noch nicht klar.