Im letzten Monat hat das Bezirksgericht Zürich ein wegweisendes Urteil im Falle der Mountainbiker am Üetliberg gefällt. Demnach dürfen alle Wege befahren werden, auf denen kein Fahrverbot gilt. Das Urteil dürfte auch für andere Kantone wegweisend sein.

Sogar Wege, die als solche erkennbar sind aber nicht als offizielle Wanderwege gelten, fallen darunter.

https://www.ride.ch/de/news/zuercher-bezirksgericht-alle-wege-ohne-fahrverbot-duerfen-befahren-werden

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